Familienrecht
Familienrecht
Familienrecht
Sie suchen Rat und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in einer familienrechtlichen Angelegenheit? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die Problemfelder im Familienrecht sind weit:
Vor der Eheschließung
stellt sich möglicherweise die Frage, ob ein Ehevertrag abgeschlossen werden soll oder nicht. In einem solchen Vertrag kann unter anderem der Güterstand geändert sowie Regelungen zum Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und zum Umgangsrecht geregelt werden.
Während der Ehezeit
kann ebenfalls eine Situation eintreten, in der ehevertragliche Regelungen getroffen werden müssen. In Gesellschaftsverträgen ist beispielsweise oftmals vorgesehen, dass ein Gesellschafter verpflichtet wird, die Gesellschaftsanteile aus einem etwaigen Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung auszunehmen.
Auch in dem Falle, dass einem Ehegatten beispielsweise von seinen Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück übertragen wird ist daran zu denken, durch eine entsprechende Regelung sicherzustellen, dass dieses Grundstück im Falle einer Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich fällt.
Im Falle der Trennung und nach der Scheidung
stellen sich ebenfalls regelmässig die Fragen nach Ausgleich der Rentenanwartschaften, des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts, des Ausgleichs eines etwaigen Zugewinns, der Verteilung des gemeinsamen Hausrats, und nach Regelungen, wer in einer gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt.
Sind gemeinsame Kinder vorhanden
müssen die Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Kindesunterhalts geklärt werden.
Aber auch wenn es um Unterhalt gegenüber den eigenen Eltern geht,
etwa weil diese in ein Pflegeheim müssen und die eigenen Einkünfte hierfür nicht kostendeckend sind, ist dies eine Frage des Familienrechts.
Meine Leistung
Wir stehen Ihnen in all diesem Fragen zur Seite.
Gerade im Familienrecht sollte man nach Möglichkeit einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen finden. Dies gilt vor allem, um möglichen seelischen Schaden von gemeinsamen Kindern abzuwenden.
Sollte dies im Einzelfall aufgrund verhärteter Fronten nicht möglich sein, vertreten wir sie in allen familienrechtlichen Verfahren.