Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht einheitlich kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Beispiele für arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind:
- Formulierung einer rechtlich einwandfreien Stellenanzeige
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung
- Versetzung
- Vertragsänderung
- Kündigung
- Kurzarbeit
- Lohnklagen
- Arbeitszeugnis
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsübergang
- Umstrukturierung
- Abfindung
- Sozialversicherungsrechtliche Statusprobleme (Scheinselbständigkeit)
Meine Leistung
Soweit es nicht zu Interessenskonflikten führen kann, beraten und vertreten wir von Fall zu Fall sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Aufgrund der weit überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Gebiet wurde Herrn Rechtsanwalt Gräfe von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
Als Arbeitgeber vertreten wir Sie in Kündigungsschutzprozessen und allen sonstigen gerichtlichen Verfahren und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Auch bei Problemen mit dem Betriebsrat stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge oder Entwerfen Ihnen den passenden Vertrag.
Als Arbeitnehmer versuchen wir mit Ihrem Arbeitgeber je nach Lage der Dinge eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und/oder übernehmen die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Auch wenn Sie sich nur beraten lassen wollen bezüglich jedweder arbeitsrechtlicher Frage stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Aufgrund der jahrelangen Vertretung und Beratung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern und dem damit einhergehenden Verständnisses der Probleme beider Seiten kann in der Regel eine bessere Lösung gefunden werden als bei völliger Konfrontation. Selbsverständlich stehen aber immer die Interessen des Mandanten an erster Stelle und werden falls erforderlich konsequent verfolgt.