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Wirtschaftsrecht

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06.08.2018
Urheber muss erneut zustimmen, wenn auf einer Website veröffentlichte Bilder anderweitig verwendet werden
Das Einstellen einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers. Denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht (EuGH 7.8.2018, C-161/17).



05.08.2016
Rücktritt vom BMW-Kauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Fehlt einem BMW das in der - auf www.mobile.de veröffentlichten - Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle", kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Der Kunde darf dies als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten, dass es sich um das offiziell von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle" handelt (OLG Hamm 21.7.2016, 28 U 2/16).



01.08.2016
Prüfungspflicht für Amazon-Marketplace-Händler hinsichtlich ihrer Produktbeschreibungen

Haben Dritte die Möglichkeit, selbstständig Produktbeschreibungen zu Angeboten zu verändern, trifft einen Händler (hier: Amazon-Marketplace-Händler) die Pflicht, die Angaben zu seinem Produkt regelmäßig auf Richtigkeit zu prüfen, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Dabei erhöht jede Nutzung einer Verkaufsplattform die Gefahr von Rechtsverletzungen (BGH 3.3.2016, I ZR 140/14).



23.03.2016
Beweggründe des Verbrauchers spielen beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages keine Rolle

Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein die Tatsache, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Es ist grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (BGH 16.3.2016, VIII ZR 146/15).



19.01.2016
Klausel zur Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam

Die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, ist unwirksam. Die generelle Nichtberücksichtigung künftiger Sondertilgungsrechte führt zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation (BGH 19.1.2016, XI ZR 388/14).



23.11.2015
Rücktritt vom Fahrzeugkauf: Gericht am Wohnsitz des klagenden Käufers örtlich zuständig

Ein Käufer, der vom Kaufvertrag eines ihm bereits überlassenen Fahrzeugs zurücktritt, darf die Vertragsrückabwicklung regelmäßig an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amts- oder Landgericht einklagen. Er ist nicht verpflichtet, den Prozess beim Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des beklagten Verkäufers zu führen (OLG Hamm 27.10.2015, 28 U 91/15).



28.10.2015
Verbraucherschutz: OLG Hamm untersagt Lockangebot beim Internethandel mit Elektrofahrrädern
Ein Händler, der auf der Angebotsseite seines Online-Shop ein Elektrofahrrad mit dem Hinweis ʺnur noch wenige Exemplare auf Lagerʺ und einer in Aussicht gestellten Lieferzeit von zwei bis vier Tagen anbietet, handelt wettbewerbswidrig, wenn er das beworbene Rad weder selbst noch abrufbar bei einem Dritten zur Lieferung innerhalb der beworbenen Lieferfristen vorrätig hat. Ein solches Lockangebot soll den Kunden in wettbewerbswidriger Weise animieren, mit einer Kaufentscheidung nicht mehr allzu lange zu warten (OLG Hamm 11.8.2015, 4 U 69/15).



26.10.2015
Vorstand und Geschäftsführer haften für sog. "Schwindelunternehmen"
Nach BGH-Rechtsprechung haften Geschäftsführer, (faktische) Geschäftsleiter oder Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein sog. "Schwindelunternehmen" handelt. Die Würdigung der Beweise ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BGH 14.7.2015, VI ZR 463/14).



23.09.2015
Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Aktion?
Ein Anbieter kann das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen streichen, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen. Das kommt - neben den in den Auktionsbedingungen ausdrücklich genannten Beispielen - auch dann in Betracht, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die einem gesetzlichen Grund für die Lösung vom Vertrag (z.B. Anfechtung oder Rücktritt) entsprechen (BGH 23.9.2015, VIII ZR 284/14).



13.01.2015
Kein striktes Handyverbot für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt
Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist nicht Führer des Kraftfahrzeugs i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 StVO. Dass sich der Fahrlehrer ein Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Tathandlung nicht als Fahrzeugführer. Die Nutzung eines Mobiltelefons in dieser Situation bleibt somit für ihn straffrei (BGH 23.9.2014, 4 StR 92/14).



08.01.2015
Zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept
Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Die Ausnahmevorschrift des § 4 AMVV setzt eine Therapieentscheidung des behandelnden Arztes aufgrund eigener vorheriger Diagnose voraus; in dringenden Fällen reicht es aus, wenn der Apotheker über die Verschreibung telefonisch unterrichtet wird (BGH 8.1.2015, I ZR 123/13).



30.10.2014
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Weitere Neuregelungen ab 1.1.2014 in Kraft
Der Schutz von Verbrauchern sowie kleinen Gewerbetreibenden vor unlauteren Geschäftspraktiken wird ab dem 1.11.2014 nochmals verbessert.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 8.10.13 (BGBl. I, 3714) verkündet worden. Während die Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten und verschärften Berufsregeln schon zum 9.10.13 in Kraft getreten sind, gelten ab dem 1.11.2014 weitere Vorschriften:

Werbung per Telefon-Automaten:
Werbeanrufe, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden, sind nun gem. §§ 7, 20 UWG verboten und werden mit Geldbuße sanktioniert. Außerdem sind am Telefon eingegangene Gewinnspielverträge in Zukunft nicht mehr wirksam, sondern unterliegen nun gem. § 675 Abs. 3 BGB dem sog. Textformerfordernis. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorschriften, muss es mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 € rechnen.

Schutz vor überhöhten Abmahnkosten:
Urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen gem. § 97a UrhG künftig einem sog. Regelstreitwert, d.h. der Streitwert für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch darf in der Regel nur 1.000 € betragen, wenn ein Verbraucher erstmalig für eine urheberrechtliche Verletzung abgemahnt wird. Dies entspricht Netto-Anwaltsgebühren in Höhe von 124,00 €. Mahnt ein Unternehmen einen Verbraucher unberechtigt oder unwirksam ab, kann dieser außerdem seine eigenen Rechtsverteidigungskosten zurückfordern. Der Streitwert bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wird ebenfalls angepasst.

Mehr Transparenz bei Inkassoschreiben:
Künftig hat ein Inkassounternehmen gem. § 11a RDG den Verbraucher im Inkassoschreiben darüber zu informieren, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, wer ihm gegenüber die Forderung geltend macht, worauf diese beruht und wie sich die Kosten berechnen. Verstößt das Unternehmen gegen die Inkassovorschriften, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 € fällig werden. Auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, treffen seit dem 1.1.2014 umfangreiche Darlegungs- und Informationspflichten. Der neu in die BRAO eingefügte § 43d verlangt u.a. bei der Geltendmachung von Forderungen die Angabe des Forderungsgrundes bei Verträgen, eine konkrete Darlegung des Vertragsgegenstandes und die Nennung des Datums des Vertragsschlusses. Der Rechtsanwalt soll daneben auch auf Anfrage über die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses informieren.



27.10.2014
Zum Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten
Der BGH hast in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war (BGH 28.10.2014, XI ZR 348/13 u.a.).



11.08.2014
Finanzierungsberatungsvertrag: Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank hinsichtlich erhaltener Provisionen für die Vermittlung einer Lebensversicherung
Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt. Die BGH-Rechtsprechung zur Pflicht der Bank, auf Rückvergütungen hinzuweisen, setzt eine in diesem Fall nicht vorliegende Kapitalanlageberatung voraus (BGH 1.7.2014, XI ZR 247/12).



06.08.2014
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten
Ziel der Neuregelungen zum Zahlungsverzug ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern, um dadurch die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.Das Gesetz sieht vor, dass

- Unternehmen künftig nur noch dann eine längere Zahlungsfrist als 60 Tagen haben, wenn dies ausdrücklich von beiden Vertragspartnern vereinbart worden und entsprechend nachweisbar ist.
- öffentliche Auftraggeber bereits innerhalb von 30 Tagen bezahlen müssen und alle Regelungen darüber hinaus von beiden Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart werden müssen. Zahlungsfristen von über 60 Tagen sind unzulässig.
- Firmen und die öffentliche Hand keine unangemessenen Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen dürfen. Die Zahlungsfristen müssen jeweils gesondert festgelegt werden. In AGBs sind die ungültig.
- der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz steigt.
- der Zahlungsgläubiger bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 Euro hat.

Das Gesetz findet Anwendung auf Schuldverhältnisse, die nach dem 28.7.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gelten die neuen Regelungen, sofern die Gegenleistung nach dem 30.6.2016 erbracht wird.



06.08.2014
Arbeitgeber werden wegen Leistungen zur Künstlersozialkasse stärker kontrolliert
Unternehmen, die Künstler beauftragen, werden vom 1.1.2015 an verstärkt kontrolliert, ob sie auch tatsächlich die dafür fälligen Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) entrichten. Das sieht das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vor, das am 11.7.2014 den Bundesrat passiert hat.



04.08.2014
Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern können unwirksam sein
Verwenden Kreditinstitute in Darlehensverträgen Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern, die vorsehen, dass im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, kann ein Verstoß gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte sog. Bereicherungsverbot vorliegen. Danach darf der Anspruchsberechtigte keinen (finanziellen) Vorteil ziehen, d.h. er darf nicht mehr erlangen, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte (OLG Oldenburg 4.7.2014, 6 U 236/13).



22.04.2014
Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung
Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis "Das Telefonbuch" und seiner Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden. Das Kundendienstbüro einer Versicherung hat daher Anspruch auf Eintragung nach dem Muster "Name der Versicherung, Kundendienstbüro, Name des Betreibers" (BGH 17.4.2014, III ZR 87/13 u.a.).



10.04.2014
Keine Bezahlung für Schwarzarbeit
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Die Durchsetzung der vom Gesetzgeber mit dem SchwarzArbG verfolgten Ziele, die Schwarzarbeit effektiv einzudämmen, erfordert eine strikte Anwendung dieser Vorschrift (BGH 10.4.2014, VII ZR 241/13).



08.04.2014
Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern
Private Endkunden haben gegen den Handwerker Anspruch darauf, dass dieser im Rahmen der Nacherfüllung die mangelhaften Bauteile auf seine Kosten aus- und die mangelfreien Teile einbaut.
Die Handwerker selbst haben gegenüber ihrem Lieferanten bei Mängeln der gelieferten Materialien jedoch keinen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten, die ihnen dadurch entstehen, dass sie gegenüber den Auftraggebern zur Nacherfüllung verpflichtet sind. Die Aus- und Einbaukosten bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern sind - anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf - nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst; sie wären deshalb auch bei ordnungsgemäßer Nacherfüllung (Ersatzlieferung) entstanden (BGH 2.4.2014, VIII ZR 46/13).



03.04.2014
Gewährleistungsfrist bei Dachphotovoltaikanlagen: OLG München geht entgegen BGH von 5 Jahren aus
Wie auch auf dieser Seite am 11.10.2013 mitgeteilt, hat der BGH am 09.10.2013 entschieden, dass Ansprüche wegen Mängen von auf dem Dach angebrachten Photovoltaikanlagen in der Regel nach zwei Jahren verjähren. Es handele sich bei sochen Aufdach-Anlagen nach Ansicht des BGH nicht um Bauwerke bzw. Bauleistungen im Sinn des § 238 BGB.

Dem widerspricht nun das OLG München in einem Urteil vom 10.12.2013. Bei der Errichtung einer Aufdach-Anlage seinen in der Regel erhebliche bauliche Leistungen erforderlich. So müsse eine Unterkontruktion zur Befestigung der Solarmodule errichtet werden. Zudem seinen umfangreiche Elektroarbeiten wie Kabelverlegen etc. erforderlich. Dies alles lässt die bauliche Komponente in den Vordergrund treten (OLG München, Urteil vom 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau).

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da gegen das Urteil Revision (genauer: Nichtzulassungsbeschwerde) eingelegt wurde.



25.02.2014
Netzbetreiber haften für Überspannungsschäden
Tritt infolge einer Störung der Stromversorgung in einem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt werden, kann die Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes dafür haftbar gemacht werden. Im Hinblick auf § 2 ProdHaftG ist neben beweglichen Sachen auch Elektrizität ein Produkt i.S.d. Gesetzes (BGH 25.2.2014, VI ZR 144/13).



11.02.2014
Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds
Auf einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds sind Steuervorteile des Anlegers, die sich aus der Berücksichtigung von Werbungskosten ergeben, grundsätzlich nicht schadensmindernd anzurechnen, weil die Ersatzleistung im Umfang der zuvor geltend gemachten Werbungskosten zu versteuern ist. Das gilt auch für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (BGH 11.2.2014, II ZR 276/12).



11.10.2013
Mängelgewährleistungsansprüchen einer auf dem Dach angebrachten Photovoltaikanlage verjähren in der Regel in 2 Jahren
Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus der Lieferung mangelhafter Teile einer Photovoltaikanlage verjähren nicht in fünf Jahren, sondern in zwei Jahren, wenn die gelieferten Einzelteile nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden. Die auf dem Dach einer Scheune errichtete Photovoltaikanlage ist selbst kein Bauwerk i.S.d. Gesetzes (BGH 9.10.2013, VIII ZR 318/12).

Bei Photovoltaikanlagen, die selbst mit dem Boden verbunden sind, kann dies anders sein. So Urteilte das OLG Bamberg am 12.01.2012 dass es sich bei einer fest in den Boden verankerten freistehenden Photovoltaikanlage um ein Bauwerk handele mit der Folge, dass die Gewährleistungsfrist 5 Jahre betrage (OLG Bamberg, 12.01.2012 - 6 W 38/11).



02.08.2013
Werkvertrag: Keine Mängelansprüche bei Schwarzarbeit
Es bestehen keine Mängelansprüche des Bestellers einer Werkleistung, wenn die Leistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Das hat der BGH jetzt unter Berücksichtigung der Vorschriften des seit dem 1.8.2004 geltenden Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes entschieden (BGH 1.8.2013, VII ZR 6/13).

Nicht entschieden wurde die Frage, ob ein "Schwarzarbeiter" im Gegenzug auch nicht die Zahlung des Werklohns einfordern kann. Im Ergebnis wäre dies jedoch nur konsequent.



03.04.2013
Zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung einer Spekulationsmarke
Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Anmelder zwar behauptet, die Marke im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Markenagentur auf Vorrat für künftige Kunden angemeldet zu haben, dem Betrieb dieser Markenagentur jedoch kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt. In diesem Fall ist die Marke als "Spekulationsmarke" einzustufen, deren Anmeldung darauf angelegt ist, Dritte durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke zu behindern (OLG Frankfurt a.M. 7.2.2013, 6 U 126/12).



20.03.2013
Für den Wettbewerb schädliche Vereinbarungen zwischen Kfz-Werkstätten und Versicherern über die Preise für Reparaturen sind unzulässig
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten über die Preise für die Reparatur versicherter Fahrzeuge haben einen wettbewerbswidrigen Zweck und sind daher verboten, wenn sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind. Ob sie insoweit schädlich sind, ist in Bezug auf die beiden betroffenen Märkte - den der Kfz-Versicherungen und den der Kfz-Reparaturen - zu beurteilen (EuGH 14.3.2013, C-32/11).



13.03.2013
Hersteller müssen nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnen
Von einem Hersteller i.S.d. ProdHaftG kann nicht verlangt werden, für sämtliche Fälle eines unsorgfältigen Umgangs mit dem Produkt, zu dem auch die fachwidrige Installation gehören kann, Vorsorge zu treffen. Die berechtigte Sicherheitserwartung geht nicht dahin, dass jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet wird (BGH 5.2.2013, VI ZR 1/12).



08.02.2013
Unerfahrene Kapitalanleger müssen mündliche Empfehlungen des Anlageberaters nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen
Ein Anleger verkennt einen Beratungsfehler des Anlageberaters nicht grob fahrlässig, wenn er die im Zeichnungsschein enthaltenen pauschalen Hinweise auf eine "nicht mündelsichere Kapitalanlage" und im Anlageprospekt abgedruckte Risikohinweise nicht zum Anlass genommen hat, die mündlichen Empfehlungen und Informationen des Anlageberaters zu hinterfragen und auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Es gilt insoweit der Grundsatz, dass ein Anleger im Allgemeinen auf das gesprochene Wort seines Beraters vertrauen darf (OLG Hamm 3.1.2013, I-34 W 173/12).



30.01.2013
Trotz gehäuft auftretender Bagatellprobleme an gekauftem Fahrzeug kein Recht zum Rücktritt ohne Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Ob ein Neufahrzeug wegen aufgetretener Mängel als sog. "Montagsauto" anzusehen ist, beurteilt sich danach, ob der bisherige Geschehensablauf die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und auch zukünftig nicht frei von Mängeln sein wird. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nicht unzumutbar, wenn es sich bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Mängel um bloße Bagatellprobleme handelt (BGH 23.1.2013, VIII ZR 140/12).

16.01.2013
Keine Rückabwicklung des eBay-Kaufs eines gebrauchten Mercedes nach vom Käufer durchgeführter Reparatur
Der Käufer eines gebrauchten Pkw (hier: ein 17 Jahre alter Mercedes) hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, nachdem er einen festgestellten Mangel am Pkw hat reparieren lassen. Er würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er den Mangel zunächst beseitigt und dann den Kaufvertrag wegen eines Mangels rückabwickeln möchte, der nicht mehr vorliegt (Schleswig-Holsteinisches OLG 21.12.2012, 3 U 22/12).



16.01.2013
Fehlerhafte Anlageberatung: Besonderes Wissen des Ehegatten des Anlegers kann diesem nicht ohne weiteres zugerechnet werden
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat; die dabei gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt voraus, dass ihm die Kenntnisnahme bestimmter Tatsachen übertragen worden ist; letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet werden (BGH 13.12.2012, III ZR 298/11.



09.01.2013
Anleger muss die geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters nicht im Wortlaut wiederholen können
Der klageführende Anleger ist - zumal nach Ablauf längerer Zeit - nicht gehalten, die genauen Formulierungen darzustellen, die der beklagte Anlageberater oder -vermittler beim Anlagegespräch gewählt hat. Es genügt, wenn er die (behaupteten) Angaben und Versäumnisse des Beraters/Vermittlers in ihrem inhaltlichen Kerngehalt wiedergibt (BGH 6.12.2012, III ZR 66/12).

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=62685&pos=10&anz=600&Blank=1.pdf



09.01.2013
BGH hält an Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch selbständige Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse fest
Der BGH hält daran fest, dass ein auf dem Gebiet der Anlageberatung tätiges selbständiges Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist. Kommt es wegen der Verpflichtung des Anlageberaters, bei der Anlageberatung nur Angaben und Prospekte der Vertriebsgesellschaft zu benutzen, zu einer Pflichtenkollision und sieht sich der Anlageberater nicht imstande, das Informationsinteresse des Kunden pflichtgemäß zu erfüllen, so ist er ggf. verpflichtet, den Vertrieb der Anlage einzustellen (BGH 6.12.2012, III ZR 307/11).



28.11.2012
Zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 S. 3 GmbHG
Die Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Zahlung an den Gesellschafter nicht i.S.d. § 64 S. 3 GmbHG verursacht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist. Bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 S. 3 GmbHG ist eine fällige Forderung des Gesellschafters in der Liquiditätsbilanz zu berücksichtigen (BGH 9.10.2012, II ZR 298/11).



15.08.2012
Rechtscheinhaftung greift auch bei unrichtiger Bezeichnung einer Unternehmergesellschaft als GmbH ein
Eine Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB greift nicht nur in Fällen ein, in denen der Rechtsformzusatz einer Kapitalgesellschaft ganz weggelassen wird, sondern auch dann, wenn für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Zusatz "GmbH" gehandelt wird. Dann haftet der Handelnde allerdings nicht nach den Grundsätzen der Unterbilanzhaftung, sondern dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich (BGH 12.6.2012, II ZR 256/11).



06.08.2012
Zahlungsforderungen wegen eines Eintrages in Online-Branchenverzeichnisse können unbegründet sein
Hoffnung für viele Opfer von "Branchenverzeichnis-Gaunern".
Eine Entgeltklausel für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis (hier: über 774 €), die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, wird gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt umso mehr, als dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden (BGH 26.7.2012, VII ZR 262/11).



06.08.2012
Kehrtwende des BGH bei der Frage der Zulässigkeit der Verrechnung von Provisionen etc. mit den ersten Beiträgen einer Lebensversicherung:
Versicherungsbedingungen, nach welchen die Abschlusskosten (überwiegend Vermittlungsprovisionen) mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind deshalb unwirksam. Die Zillmerung führt nämlich dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder ggf. gar keinen Rückkaufswert erhalten(BGH 25.7.2012, IV ZR 201/10).
Mit dieser Rechtssprechung macht der BGH eine Kehrtwende: bislang war diese sogenannte Zillmerung zulässig.



06.08.2012
Keine Garantenpflicht aus Organstellung gegenüber außenstehenden Dritten
Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer AG ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Bestimmungen der § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG regeln allein die Pflichten des Geschäftsführers bzw. Vorstandsmitglieds aus seinem durch die Bestellung begründeten Rechtsverhältnis zur Gesellschaft (BGH 10.7.2012, VI ZR 341/10).



Auslagenersatzklauseln der Sparkassen und Banken sind unwirksam
Die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr. 12 Abs. 6 der AGB-Banken im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) darf nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist. Der Sparkasse bzw. Bank steht danach ein unzulässig über die gesetzlichen Schranken des § 670 BGB hinausgehender Aufwendungsersatzanspruch gegen ihre Kunden zu (BGH 8.5.2012, XI ZR 61/11).



Zur Haftung des aus einer Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters als Scheingesellschafter
Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach außen auftritt, kann als Scheingesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Voraussetzung ist, dass er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgemäß vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem geschäftlichen Verhalten auf den Rechtsschein verlassen hat (BGH 17.1.2012, II ZR 197/10).



Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht ist nicht immer der Ort, an dem sich die Sache befindet sondern kann auch beim Verkäufer liegen

Der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat bestimmt sich in der Regel nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, im Normalfall an dem Ort, an dem die Sache sich befindet. Erfordert die Beseitigung eines Mangels den Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik und erscheint ein Transport des Kaufgegenstands zum Standort des Verkäufers für den Käufer zumutbar, so liegt der Erfüllungsort der Nachbesserung jedoch am Standort des Verkäufers.

Der Sachverhalt:
In Frankreich wohnhafte Käufer erwarben bei einem in Deutschland ansässigen Verkäufer einen neuen Camping-Faltanhänger. In der Auftragsbestätigung heißt es "Lieferung: ab Polch, Selbstabholer". Gleichwohl lieferte der Verkäufer den Anhänger an den Wohnort der Käufer, die ihn in einem Urlaub nutzen.

In der Folgezeit rügten die Käufer verschiedene Mängel und forderten den Verkäufer unter Fristsetzung auf, den Faltanhänger abzuholen und die Mängel zu beseitigen. Nachdem dies bis Fristablauf nicht geschehen war, erklärten die Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit ihrer Klage haben die Käufer Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Faltanhängers sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten begehrt.

Das LG gab der Klage im Wesentlichen statt; das OLG wies sie ab. Die hiergegen gerichtete Revision der Kläger hatte vor dem BGH keinen Erfolg.

Die Gründe:
Die Kläger haben gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, bestimmt sich mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gem. § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wenn - wie hier - vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zu diesen Umständen gehören die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folgt aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen muss.

Da die Beseitigung der von den Klägern gerügten Mängel des Camping-Faltanhängers den Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik erfordert und ein Transport des Anhängers nach Polch oder dessen Organisation für die Kläger zumutbar erscheint, liegt der Erfüllungsort der Nachbesserung am Firmensitz der Beklagten. Die Kläger wären daher gehalten gewesen, den Anhänger zur Durchführung der Nacherfüllung dorthin zu verbringen. Solange dies nicht geschieht, besteht kein Recht der Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag (BGH 13.4.2011, VIII ZR 220/10).



Bankmäßig nicht gebundene freie Anlageberater sind nicht generell zur Aufklärung über ihnen zufließende Provisionen verpflichtet
Ein freier, nicht bankmäßig gebundener Anlageberater ist nicht generell verpflichtet, unaufgefordert über ihm zufließende Provisionen (bis 15 Prozent) aufzuklären, wenn er von dem Anleger selbst kein Entgelt erhält und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden. Unter diesen Umständen besteht regelmäßig kein schützenswertes Vertrauen des Anlegers darauf, dass der Anlageberater keine Leistungen des Kapitalsuchenden erhält (BGH 3.3.2011, III ZR 170/10).



Deutsche Bank muss wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages Schadensersatz leisten
Hat ein CMS Spread Ladder Swap-Vertrag bei Vertragsschluss einen von der Bank bewusst einstrukturierten negativen Marktwert (hier: ca. 4 Prozent der Bezugssumme), und weist die Bank den Anleger nicht darauf hin, so verletzt sie damit ihre Beratungspflichten. Die Bank ist im Rahmen der von ihr durchgeführten Anlageberatung zu einer dahingehenden Aufklärung verpflichtet, weil der von ihr bewusst strukturierte negative Marktwert Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes ist (BGH 22.3.2011, XI ZR 33/10).



Unternehmen, die Aufträge an Transport- und Spedititonsunternehmen vergeben, muss deren Fahrer kontrollieren – hohe Bußgelder!
Nach § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) muss jeder Unternehmer, der im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit einen Fracht- oder Speditionsvertrag abschließt, kontrollieren, ob der Frachtunternehmer die erforderlichen Genehmigungen besitzt. Tut er dies nicht, drohen Bußgelder von bis zu 200.000 €. Es wird dringend empfohlen, eine Vereinbarung mit dem Frachtunternehmen zu schließen, in der dieses sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet und dies ab und zu stichprobenhaft zu kontrollieren. Näheres zu diesem Thema finden Sie
hier. Für die Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung mit den Frachtunternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Banken müssen Anleger über Rückvergütungen und Provisionen aufklären
Kann man einen Anlagevertrag anfechten, wenn sich herausstellt, dass der Anlageberater bzw. die Bank Provisionen erhält und dies vorher nicht ausdrücklich erwähnt wurde? Selbst wenn man annimmt, dass die Bank ihre Leistungen nicht kostenlos erbringt, erschließt sich ihrem Kunden regelmäßig nicht ohne Weiteres, ob dies durch eine direkte Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsvorgang oder im Rahmen einer Mischkalkulation unter Berücksichtigung ihrer Einkünfte aus sonstigen Bankgeschäften erfolgt.

Im entschiedenen Fall verlangte die Klägerin von der beklagten Bank als Schadensersatz die Zahlung des für die Zeichnung einer Beteiligung an einem Medienfonds für Anlagekapital und Agio aufgewendeten Betrages von 42.000 €. Sie war der Ansicht, dass sie von der Beklagten fehlerhaft beraten worden sei. Die Kundenberaterin der Beklagten hatte zuvor der Klägerin in zwei Telefongesprächen die Beteiligung erläutert und empfohlen. Nach dem zweiten Telefongespräch begab sich die Klägerin in das Beratungszentrum der Beklagten, wo sie im August 2003 den vorbereiteten Zeichnungsschein unterschrieb.

Die Beklagte war der Auffassung, die notwendige Aufklärung des Anlegers ergebe sich aus dem Fondsprospekt, der die erforderlichen Angaben über die Höhe der Vertriebsprovision sowie die Berechtigung des mit dem Vertrieb beauftragten Unternehmens darlegte, weitere Vertriebsunternehmen mit dem entgeltlichen Vertrieb unter zu beauftragen. Ein möglicher Interessenkonflikt der Beklagten sei somit für den Anleger erkennbar gewesen.

Das Gericht verurteilte die beklagte Bank dennoch zur Rückzahlung. Die Beklagte habe die Klägerin nicht darauf hingewiesen, dass sie - die Beklagte - für den Erwerb der Beteiligung durch die Klägerin eine verdeckte Rückvergütung von 8,25 % des Anlagebetrages erhalte. Die Berufung der Beklagten vor dem OLG blieb bis auf einen geringen Teil der Zinsforderung erfolglos. Allerdings wurde die Revision zum BGH zugelassen (OLG Frankfurt a.M. 22.12.2010, 19 U 150/10).

Hinweis: Bei nichtinstitutionellen Anlageberatern, die nicht bei einer Bank angestellt sind, ist die Rechtssprechung nicht so streng. In diesen Fällen legen die Gerichte die Annahme zu Grunde, dass es für einen Anleger auf der Hand liegt, dass der Vermittler für seine Tätigkeit eine Provision erhalten wird und nicht umsonst tätig wird. Nur wenn ungewöhnlich hohe Provisionen gezahlt werden, müssen diese ausdrücklich vor Abschluss des Anlagevertrages offengelegt werden.



Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels erst nach erfolgloser Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs aus § 439 BGB
Steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 1 BGB zu (hier: hinsichtlich der Ausstattung eines gebrauchten Pkw), so muss er diesen Nacherfüllungsanspruch zunächst vergeblich gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht haben, bevor er vom Verkäufer Schadensersatz (Kostenerstattung) verlangen kann. Andernfalls würde der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen (BGH 12.1.2011, VIII ZR 346/09).



Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf ehemaligen Ackerflächen nicht verfassungswidrig
Die Neufassung des § 32 EEG, die eine Vergütungspflicht für Strom aus solarer Strahlungsenergie auf früheren Ackerflächen nur noch vorsieht, wenn diese Flächen zur Errichtung einer solchen Anlage in einem vor dem 25.3.2010 beschlossenen Bebauungsplan ausgewiesen sind und die Anlage vor dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurde, ist nicht verfassungswidrig. Der mit der Neuregelung einhergehende Eingriff in die Berufs- oder allgemeine Handlungsfreiheit der Betreiber von Solarstromanlagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfG 23.9.2010, 1 BvQ 28/10)



Werbung mit Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig
Erneut hat der BGH entschieden, dass die Werbung mit einem "Erlass" der Mehrwertsteuer, sprich einem Rabatt in Höhe von 19 % zulässig ist. Die Werbung "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher nicht in unangemessener Art und Weise. Zwar kann bei einer starken zeitlichen Begrenzung einer Werbeaktion eine verbotete unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. des § 4 Nr. 1 UWG vorliegen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn den Verbraucher eine unangemessen kurze Überlegungszeit zusteht und der Kunde so zu einem schnellen und unüberlegten Kaufentschluss bewegt wird. Im konkreten Fall ging der BGH jedoch davon aus, dass eine zeitliche Begrenzung auf einen vollen Tag (Öffnungszeiten) ausreichend sei um eine verbotene Beeinflussung zu verneinen. Insbesondere bei den konkreten Artikeln wisse der Verbraucher ohnehin, ob ein Artikel preiswert oder überteuert angeboten werde.



Rabatte und Zugaben durch Apotheken können unzulässig sein
Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH 9.9.2010, I ZR 193/07).



Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig
Bei dem Spielbaustein von Lego handelt es sich um ein nicht eintragungsfähiges Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Mit dem Verbot, ein derartiges Zeichen als Marke einzutragen, soll verhindert werden, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (EuGH 14.9.2010, C-48/09 P).



Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" beim Verkauf eines Mietwagens ist irreführend
Bei einem Mietwagen ist die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt wird. Mietfahrzeuge werden von Fahren mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies hat Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand (OLG Hamm 20.7.2010, I-4 U 101/10).