Startseite | Impressum | Datenschutz

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Der Betrieb eines Unternehmens bringt eine Menge wirtschaftlicher, aber auch rechtlicher Fragestellungen und Probleme mit sich, die oftmals ohne fremde Hilfe nicht zufriedenstellend gelöst werden können.

Die möglichen Problemfelder sind groß:

sei es das Formulieren von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Gestaltung von Verträgen aller Art,
die Abwicklung von Auseinandersetzungen im Rahmen der Gewährleistung,
Probleme bei Miet- Leasing- oder Kaufverträgen,
die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (z.B. Markenrechte)
oder die -notfalls gerichtliche- Durchsetzung eigener Rechte gegenüber Lieferanten und Kunden -

dies alles hält Sie von Ihrer eigentlichen Kernaufgabe ab: Ihr Unternehmen zu führen!
Meine Leistung

Wir unterstützen Sie in diesen Dingen und stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb Ihres Unternehmens einhergehen, mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob Formulierung von Verträgen aller Art oder gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitfällen - es lässt sich für (fast) jedes Problem die passende Lösung finden!

Gesellschaftsrecht

Vor dem Start des Unternehmens stellt sich oftmals die Frage, welche Rechtsform für ihr Unternehmen am günstigsten ist. In den meisten Fällen ist eine Gesellschaft die beste Wahl:

Als Gesellschaftsarten unterscheidet man die Personengesellschaften (u.a. GbR, OHG, KG, Gmbh & Co. KG, Partnerschaft) auf der einen und die Körperschaften (u.a. Verein, GmbH, Aktiengesellschaft, KGaA. Genossenschaft) auf der anderen Seite.

Für jeden einzelnen Fall muss die am besten geeignete Gesellschaftsform gewählt werden. Kriterien für eine Wahl sind etwa:
- wer soll die Gesellschaft vertreten?
- wer soll in welchem Umfang haften?
- welche Rechtsform ist steuerrechtlich am günstigsten?
- was passiert im Falle meines Todes?
- wie kann ich mein Unternehmen an andere Personen, z.B. meine Kinder weitergeben?

Ungeachtet der vielfältigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen bergen sie alle aufgrund der Vielzahl der unmittelbar beteiligten Interessen ein gewisses Konfliktpotential, welches es zu minimieren gilt.

Doch auch im Laufenden Geschäftsbetrieb tauchen häufig Fragen auf, die man ohne fachkundigen Rat nicht unbedingt sachgerecht lösen kann.
So bringt die Stellung als Geschäftsführer oder Prokurist ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich. Welche Rechten und Pflichten hat der Geschäftsführer?
Auch im Falle einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft tauchen regelmässig eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, beispielsweise ob eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht.

Auch im Rahmen Beendigung von Gesellschaften oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern kann es zu Reibungen kommen.
So wird beispielsweise des öfteren über Abfindungen gestritten oder es stellt sich einfach die Frage, wie eine Gesellschaft rechtlich korrekt liquidiert wird.
Auch wollen viele Unternehmer bereits zu Lebzeiten alle erforderlichen Weichen dafür stellen, dass die Gesellschaft im Falle Ihres zeitweiligen oder dauerhaften Ausscheidens weiter handlungsfähig bleibt und die Kotinuität des Geschäftsbetriebs gewahrt bleibt.
Meine Leistung

Wenn Sie über die Gründung einer Gesellschaft nachdenken, aber nicht wissen, welche Gesellschaftsart die richtige für Sie ist, sind wir Ihnen bei der Auswahl behilflich, indem wir prüfen, welche Rechtsform Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Grundlage einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Wir helfen Ihnen dabei, einen transparenten, nachvollziehbaren und dennoch umfassenden Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der alle in Betracht kommenden Reibungspunkte bereits im Vorfeld verhindert.

Sollte es notwendig sein, bieten wir Unterstützung bei einer Ergänzung oder Abänderung eines Gesellschaftsvertrages oder formulieren rechtssichere Gesellschafterbeschlüsse für Sie vor.

Des weiteren beraten wir Sie in allen Fragen der Haftung, der Unternehmensnachfolge, der Unternehmer-Vorsorgevollmachten und der Auflösung und Abwicklung Ihrer Gesellschaft oder bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern.